Schulalltag
Hausordnung und Hinweise
CANNABIS
Der Konsum von Cannabis, „Kiffen“ genannt, ist in Deutschland zum 1.4.2024 legalisiert. Aber was ist eigentlich erlaubt und was ist verboten? Warum ist Cannabis für Jugendliche besonders riskant?
Dazu möchten wir notwendige Infos zur Verfügung stellen, um einen schnellen Überblick zu erhalten.
Faktencheck:
- Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten.
- Cannabiskonsum gefährdet die Reifeprozesse im Gehirn junger Menschen, da THC als psychoaktiver Wirkstoff hirnschädigend wirken kann. Lernfähigkeit und Gedächtnis können beeinträchtigt werden.
- Bei einem Verstoß gegen das Verbot wird das Cannabis durch Polizei und Ordnungsbehörden sichergestellt. Sie als Personensorgeberechtigte werden durch die Behörden informiert bei Missachtung des Verbots und ggf. die Infos zum Konsum durch Minderjährige an das Jugendamt weitergeleitet, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen eingeschätzt wird.
- Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche ist strafbar und wird von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt.
- Wer Cannabis konsumiert, darf danach nicht am Straßenverkehr teilnehmen –weder am Steuer, auf dem Rad, Moped noch auf dem E-Roller.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Broschüre (zum kostenlosen Herunterladen) herausgegeben, die sich an Eltern richtet mit ihren Fragen zum Thema Cannabis. Informieren Sie sich über Cannabisprodukte und Konsumformen, die Wirkung von Cannabis sowie die gesundheitlichen Risiken. Weitere hilfreiche Infos finden Sie hier:
http://www.cannabispraevention.de/eltern/cannabis
VAPES
Ebenso wie der Konsum jeglicher Tabakwaren ist auch das Rauchen von Vapes ohne Nikotin gemäß § 10 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes erst ab 18 Jahren gestattet. Konkret heißt es dort, dass E- Zigaretten oder E- Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und der Dampf eingeatmet wird, nicht von Kindern und Jugendlichen erworben oder konsumiert werden dürfen.
Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Minderjährigen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen.
Tipps, Hinweise und Hilfe
Wie Sie sich als Eltern verhalten können, wenn Ihr Kind kifft oder raucht und wo Sie weitere Informationen sowie professionelle Unterstützungsangebote finden, erfahren Sie hier:
www.jugendschutz.thueringen.de Thueringer_Suchtwegweiser
www.diako-thueringen.de
Erziehungs-und-Familienberatung