• Hausordnung und Hinweise

    • Hausordnung der Regelschule Münchenbernsdorf 

      Ziel:  

      Der Umgang miteinander ist gekennzeichnet von gegenseitiger Achtung, Höflichkeit, Gewaltfreiheit und Toleranz. 

      Wir wollen, dass sich an unserer Schule alle Beteiligten wohl fühlen. 

      Im Unterricht soll eine schöpferische Atmosphäre herrschen, die ein erfolgreiches Lernen ermöglicht. 

      Das Schulgesetz, die Thüringer Schulordnung, die Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz, zum Brandschutz und zur Unfallverhütung bilden die Grundlage dieser Hausordnung. 

       

      Stunden- und Pausenzeiten (Blockunterricht) 

      Einlass für Fahrschüler – nach Busankunft  

      Einlass für Münchenbernsdorfer ab 07:35 Uhr 

       

      07:50 Uhr – 09:20 Uhr Block 1 

      09:20 Uhr – 09:30 Uhr Frühstück 

      09:30 Uhr – 09:50 Uhr Hofpause 

      09:50 Uhr – 11:20 Uhr Block 2 

      11:20 Uhr – 11:40 Uhr Hofpause 

      11:40 Uhr – 13:10 Uhr Block 3 

      13:10 Uhr – 13:30 Uhr Pause 

      13:30 Uhr – 15:00 Uhr Block 4 

       

      • 1-Stunden-Fächer entweder halber Block oder 14-tägig 

      • Ungerade Stunden (zum Beispiel – En 5 Stunden) A- und B-Woche 

       

      Das Schulgelände mit allen Einrichtungen ist pfleglich zu behandeln. Alle Schäden und Mängel sind sofort dem Hausmeister beziehungsweise im Sekretariat zu melden. Sind Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden, hat der Betreffende entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten.  

      Verschmutzungen sind von den Verursachern zu beseitigen. Sind diese nicht zu ermitteln, hat die betreffende Klasse, in deren Bereich die Verschmutzung verursacht wurde, diese kollektiv zu beseitigen.  

       

      Um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern, sorgt der zuletzt im Klassenraum unterrichtende Lehrer dafür, dass die Schüler nach der letzten Stunde die 

      • Stühle in den Unterrichtsräumen auf die Tische stellen,  

      • die Fenster schließen,  

      • die Beleuchtung ausschalten und  

      • die Räume ordentlich verlassen.  

       

      Grundsätze  

      • Ich bin gegenüber jedem höflich, freundlich und grüße. 

      • Ich beurteile niemanden nach seinem Aussehen. 

      • Ich mache mich über niemanden lustig. 

      • Ich gebrauche keine beleidigenden und herabwürdigenden Wörter. 

      • Ich misshandle niemanden, weder körperlich noch mit Worten. 

      • Ich schenke einem Störenfried keine Anerkennung. Wenn er nicht aufhört, spreche ich mit dem Lehrer darüber. Das ist kein Petzen! 

      • Ich gehe sorgsam mit unserer Schulhauseinrichtung um und achte auch das Eigentum meiner Mitschüler. 

      • Ich lege Wert auf ordentliche und saubere Kleidung. 

      Rechts- und linksradikale sowie obszöne Zeichen und Schriftzüge auf Schulsachen beziehungsweise der Bekleidung haben in der Schule nichts zu suchen. 

      • Ich nehme im Schulhaus meine Kopfbedeckung ab. 

      • Neuen Mitschülern erleichtere ich das Eingewöhnen, indem ich ihnen helfe! 

      • Wir schließen niemanden aus. 

      • Ich beteilige mich an der Mülltrennung. 

       

       

       

       

      Weitere Grundsätze  

      • Ich achte auf den sparsamen Umgang mit elektrischer und Wärmeenergie! 

      • Es gilt ein Verbot für das Mitbringen und den Genuss von Drogen, Alkohol und Tabak. 

      • Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen aller Art sowie Farbspraydosen ist verboten! 

      • Handys sind bei Betreten der Schule grundsätzlich auszuschalten! 

      Bei der ersten Zuwiderhandlung wird das Handy vom Lehrer eingezogen und nach Unterrichtsschluss kann sich der Schüler dieses wieder abholen. Beim zweiten Verstoß ist das Handy von den Eltern im Sekretariat abzuholen. 

      • Elektronische Geräte (zum Beispiel: Mp3-Player, Laptop usw.) sind in der Schule nicht erlaubt. Weitere unterrichtsstörende Gegenstände können abgenommen und von den Sorgeberechtigten abgeholt werden. 

      • Bild- und Tonaufzeichnungen genehmigt der Schulleiter. 

       

      Schulweg  

      Jeder Schüler wählt für sich den direkten und sichersten Weg. Schüler verhalten sich an den Bushaltestellen und im Bus rücksichtsvoll.   

       

      Vor dem Unterricht  

      Fahrschüler halten sich im mittleren und unteren Flur des Lehrgebäudes 1 auf. Nach dem Einlassklingeln begeben sich alle Schüler in das Schulgebäude. Sie benutzen den Haupteingang und begeben sich auf direktem Wege zu den Unterrichtsräumen. Garderobe und Sportzeug sind an den entsprechenden Orten ordentlich abzulegen beziehungsweise aufzuhängen.  

      Ö Alle sind verpflichtet, sich am aushängenden Vertretungsplan zu orientieren!  

      Ö Die Fachunterrichtsräume sind ohne die Lehrer nicht zu betreten!  

      Ö Jeder Lehrer und Schüler ist dafür verantwortlich, dass mit dem Unterricht pünktlich begonnen werden kann!  

       

      Während des Unterrichts  

      Die Stunde beginnt für alle mit der Begrüßung nach dem Klingelzeichen!  

      Fehlende Hausaufgaben und Arbeitsmittel sind dem jeweiligen Lehrer vom betreffenden Schüler mitzuteilen.  

      Jeder Schüler arbeitet aktiv mit und hat alles zu unterlassen, was den Unterrichtsablauf stört!  

      Die Unterrichtsstunde wird durch den Lehrer beendet. Der Tafeldienst säubert die Tafel ordentlich!  

      Ist 10 Minuten nach Stundenbeginn kein Lehrer erschienen, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat!  

       

      Pausen  

      • Der Raumwechsel erfolgt zügig. Im Treppenhaus gilt: Rechts hoch - Links runter!  

      • Das Betreten des Unterrichtsraumes erfolgt erst, nachdem die vorhergehende Klasse den Raum verlassen hat und der Fachlehrer anwesend ist.  

      • Zum Vorklingeln hat jeder Schüler und Lehrer an seinem Arbeitsplatz zu sein.  

      • Zur Hofpause haben alle Schüler rasch das Schulgebäude Richtung Hof zu verlassen.  

      • Der Schulhof dient der Erholung der Schüler in der großen Pause. Schüleraufsichten finden während der Hofpause statt. Sie unterstützen die aufsichtsführenden Lehrer. Beide achten auf die Einhaltung der Grundsätze der Hausordnung.  

      • Schüler, die sich auf dem Hof sportlich betätigen, nehmen auf andere Rücksicht.  

      • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume während der Pausen!  

       

      Freistunden / Ausfallstunden  

      In den Frei- und Ausfallstunden können die Schüler den unteren Flur benutzen, ebenfalls vor der 1. Stunde und zwischen der  6. und 7. Stunde. 

       

      Gültigkeit  

       

      Die Hausordnung kann ferner unter Berücksichtigung pädagogischer und organisatorischer Gesichtspunkte geändert werden, ohne dass sie insgesamt aufgehoben wird.  

      Die Schulhausordnung wurde von einer Arbeitsgruppe, bestehend aus der Schüler-, Eltern- und Lehrervertretung erarbeitet und durch die Schulkonferenz am 7. April 2008 beschlossen. Sie tritt zum  

      1. August 2008 in Kraft.  

       

      Münchenbernsdorf, den 6. August 2009 

       

       

      Schulleiter 

       

       

      CANNABIS

      Der Konsum von Cannabis, „Kiffen“ genannt, ist in Deutschland zum 1.4.2024 legalisiert. Aber was ist eigentlich erlaubt und was ist verboten? Warum ist Cannabis für Jugendliche besonders riskant?

      Dazu möchten wir notwendige Infos zur Verfügung stellen, um einen schnellen Überblick zu erhalten.

       

      Faktencheck:

      1. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleiben der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten.
      2. Cannabiskonsum gefährdet die Reifeprozesse im Gehirn junger Menschen, da THC als psychoaktiver Wirkstoff hirnschädigend wirken kann. Lernfähigkeit und Gedächtnis können beeinträchtigt werden.
      3. Bei einem Verstoß gegen das Verbot wird das Cannabis durch Polizei und Ordnungsbehörden sichergestellt. Sie als Personensorgeberechtigte werden durch die Behörden informiert bei Missachtung des Verbots und ggf. die Infos zum Konsum durch Minderjährige an das Jugendamt weitergeleitet, wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder Jugendlichen eingeschätzt wird.
      4. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche ist strafbar und wird von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt.
      5. Wer Cannabis konsumiert, darf danach nicht am Straßenverkehr teilnehmen –weder am Steuer, auf dem Rad, Moped noch auf dem E-Roller.

       

      Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Broschüre (zum kostenlosen Herunterladen) herausgegeben, die sich an Eltern richtet mit ihren Fragen zum Thema Cannabis. Informieren Sie sich über Cannabisprodukte und Konsumformen, die Wirkung von Cannabis sowie die gesundheitlichen Risiken. Weitere hilfreiche Infos finden Sie hier:

      http://www.infos-cannabis.de

      http://www.cannabispraevention.de/eltern/cannabis

      https://www.villa-schoepflin.de/files/villaschoepflin/pdf/material/Villa-Schoepflin_Canabis_Broschuere_WEB.pdf

       

      VAPES

       

      Ebenso wie der Konsum jeglicher Tabakwaren ist auch das Rauchen von Vapes ohne Nikotin gemäß § 10 Abs. 4 des Jugendschutzgesetzes erst ab 18 Jahren gestattet. Konkret heißt es dort, dass E- Zigaretten oder E- Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und der Dampf eingeatmet wird, nicht von Kindern und Jugendlichen erworben oder konsumiert werden dürfen.

      Auch nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas schaden der Gesundheit von Minderjährigen. Selbst wenn sie nach Schokolade oder Himbeere schmecken, sind sie nicht harmlos, denn sie senken die Reizschwelle, auf normale Zigaretten umzusteigen.

       

      Tipps, Hinweise und Hilfe

      Wie Sie sich als Eltern verhalten können, wenn Ihr Kind kifft oder raucht und wo Sie weitere Informationen sowie professionelle Unterstützungsangebote finden, erfahren Sie hier:

       

      www.jugendschutz.thueringen.de Thueringer_Suchtwegweiser

      www.diako-thueringen.de
      Erziehungs-und-Familienberatung

       

       

       

       

       

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